Pferderecht - Bereiche im Überblick - Rechtsanwalt Dr. Felix Adamczuk - Pferderecht Drucken

Pferdekauf

Seit 2002 werden Pferde im Kaufrecht wie leblose Sachen behandelt. Die Rechtslage wird dabei dem Lebewesen Pferd nicht immer gerecht. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Fragen offen gelassen, die durch die Gerichte geklärt werden mussten und noch müssen. Hier sei die viel diskutierte Frage der Anwendbarkeit der Beweislastumkehr beim Verbraucherkauf von Pferden oder die Einordnung eines Pferdes als „neu“ oder „gebraucht“ genannt. Auch die reiterliche Fachpresse hat diese Fragen diskutiert.

Häufig ist aber bereits die Frage, ob ein Mangel vorliegt schwierig zu klären. Umso wichtiger ist es für die Parteien eine vertragliche Grundlage zu schaffen, aus der klar hervorgeht was beide Seiten schulden. Im Streitfall ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, der die Interessen seiner Seite mit Blick auf Pferd und Rechtsstreit versteht. Zum Pferderecht ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen. Deren Kenntnis ist für eine sachgerechte Beratung und Vertretung notwendig.

Haftungsfragen im Pferdesport


In Pferdesport und Pferdehaltung gibt es eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen die für die Akteure Rechte und Pflichten bedingen. Diese ergeben sich zum einen ausdrücklich aus Verträgen, beispielsweise zwischen Pferdehalter und Reitbeteiligung, Reitverein und Mitglied, Stallbetreiber und Einstaller, Tierarzt und Kunde etc. Aus diesen Rechtsbeziehungen ergeben sich zudem ungeschriebene Nebenpflichten, deren Verletzung ebenfalls zur Schadensersatzpflicht führen kann.

Hinzu tritt beim Umgang mit Pferden die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung.

Vereinsrecht für Reitvereine


Die ehrenamtliche Arbeit in einem Verein soll ein Freude bereitende Freizeitbeschäftigung sein. Da der Verein jedoch Leistungen für eine Personenmehrheit erbringt und Beiträge fordert, kommt man auch hier nicht ohne gesetzliche und außergesetzliche Regeln aus. Diese sollten besonders die gewählten Vertreter kennen. Eine hervorzuhebende Bedeutung kommt dabei dem Vereinsvorstand zu. Dieser kann unter Umständen im Rahmen der Organhaftung persönlich für Rechtsverletzungen des Vereins einstehen müssen.  

Grundsätzlich gilt es die Vereinsatzung und den Vereinsbetrieb so auszugestalten, dass eine sinnvolle Arbeit im Verein gefördert wird und Haftungsrisiken minimiert werden.

 

 

Neue Nachrichten

OLG Frankfurt, Urt. v. 06.07.2010, AZ: 17 U 28/09 - Pferderecht "Kissing-Spines" als schwer zu erkennende Erkrankung durch den Laien.

Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2010 hat das OLG Frankfurt folgendes klar gestellt: Nach Auffassung des Gerichts ist bei Vorliegen einer chronischen Lahmheit eines Pferdes von einem Sachmangel auszugehen.

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AG Lehrte, Urt. v. 10.05.2010: Pferdeeinstallungsvertrag = entgeltlicher Verwahrungsvertrag

In seinem Urteil vom 10.05.2010 greift das AG Lehrte die wohl herrschen Meinung in Rechtsprechung und Literatur zur Rechtsnatur des Pferdenpensionsvertrages als entgeltlichen Verwahrungsvertrag auf (vgl. Palandt-Sprau, 69. Aufl., § 688, Rdnr. 2;

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Bundesgerichtshof bestätigt: Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines anderen Pferdes wegen Sachmangel bei Pferdekauf nicht ausgeschlossen. BGH, Beschluss v. 24.11.2009, AZ: VIII ZR 124/09

In seinem Beschluss vom 24.11.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision eines Pferde- käufers zurückgewiesen.

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