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Agrarrecht - Dr. Felix Adamczuk - Rechtsanwalt in Hannover |
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Agrarrecht Das Agrarrecht oder Landwirtschaftsrecht stellt eine Schnittmaterie dar. Es umfasst Bereiche des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts aber auch des Straf- und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Wegen der Besonderheiten der Landwirtschaft und dem besonderen öffentlichen Interesse an deren Erhalt existiert in Teilbereichen ein besonderes landwirtschaftliches Verfahrensrecht. Auch das Pferderecht gehört teilweise zum Landwirtschafts- bzw. Agrarrecht.
Die klassischen Felder des Agrarrechts sind dabei:
- Fragen des besonderen Schuldrechts (insbes. Landpachtrecht, Grundstücksverkehrsrecht, Tierkaufrecht (siehe auch: Pferderecht)
- Produkthaftungsrecht mit den Grundzügen des Lebensmittelrechts
- Besonderheiten des Erb- und Familienrechts (Höfeordnung, Landguterbrecht nach dem BGB, Privilgierung des Hofes im FamR)
Landwirtschaftliche Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge, AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe, Belieferungs- und Gesellschaftsverträge für Biogasanlagen, Nutzungsübertragung von Flächen für Windenergie)
- Besonderheiten des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in landwirtschaftlichen Betrieben
- Landwirtschaftliche Fragestellungen des Umweltrechts
- Natur- und Pflanzenschutzrecht, Tierschutz
- Tierzuchtrecht, Tierhalterhaftung (siehe auch: Pferderecht)
- Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutz
- Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren
- Forst- Jagd- und Fischereirecht
EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt); EU-Verordnungen, EU-Richtlinien; EG-Wettbewerbsrecht, Kartellrecht; Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen
- Landwirtschaftsverfahrensrecht; Landwirtschaftsrecht und EU-Gerichtsbarkeit
- Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
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