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Vereinsrecht für Reitvereine |
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Vereinsrecht für Reitvereine
Die ehrenamtliche Arbeit in einem Verein soll ein Freude bereitende Freizeitbeschäftigung sein. Da der Verein jedoch Leistungen für eine Personenmehrheit erbringt und Beiträge fordert, kommt man auch hier nicht ohne gesetzliche und außergesetzliche Regeln aus.
Diese sollten besonders die gewählten Vertreter kennen. Eine hervorzuhebende Bedeutung kommt dabei dem Vereinsvorstand zu. Dieser kann unter Umständen im Rahmen der Organhaftung persönlich für Rechtsverletzungen des Vereins einstehen müssen.
Grundsätzlich gilt es die Vereinsatzung und Vereinsbetrieb so auszugestalten, dass eine sinnvolle Arbeit im Verein gefördert wird und Haftungsrisiken minimiert werden.
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