Vereinsrecht für Reitvereine Drucken

Vereinsrecht für Reitvereine

Die ehrenamtliche Arbeit in einem Verein soll ein Freude bereitende Freizeitbeschäftigung sein. Da der Verein jedoch Leistungen für eine Personenmehrheit erbringt und Beiträge fordert, kommt man auch hier nicht ohne gesetzliche und außergesetzliche Regeln aus.


Diese sollten besonders die gewählten Vertreter kennen. Eine hervorzuhebende Bedeutung kommt dabei dem Vereinsvorstand zu. Dieser kann unter Umständen im Rahmen der Organhaftung persönlich für Rechtsverletzungen des Vereins einstehen müssen. 

Grundsätzlich gilt es die Vereinsatzung und Vereinsbetrieb so auszugestalten, dass eine sinnvolle Arbeit im Verein gefördert wird und Haftungsrisiken minimiert werden.

 

Neue Nachrichten

OLG Frankfurt, Urt. v. 06.07.2010, AZ: 17 U 28/09 - Pferderecht "Kissing-Spines" als schwer zu erkennende Erkrankung durch den Laien.

Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2010 hat das OLG Frankfurt folgendes klar gestellt: Nach Auffassung des Gerichts ist bei Vorliegen einer chronischen Lahmheit eines Pferdes von einem Sachmangel auszugehen.

Weiterlesen...
 
AG Lehrte, Urt. v. 10.05.2010: Pferdeeinstallungsvertrag = entgeltlicher Verwahrungsvertrag

In seinem Urteil vom 10.05.2010 greift das AG Lehrte die wohl herrschen Meinung in Rechtsprechung und Literatur zur Rechtsnatur des Pferdenpensionsvertrages als entgeltlichen Verwahrungsvertrag auf (vgl. Palandt-Sprau, 69. Aufl., § 688, Rdnr. 2;

Weiterlesen...
 
Bundesgerichtshof bestätigt: Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines anderen Pferdes wegen Sachmangel bei Pferdekauf nicht ausgeschlossen. BGH, Beschluss v. 24.11.2009, AZ: VIII ZR 124/09

In seinem Beschluss vom 24.11.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision eines Pferde- käufers zurückgewiesen.

Weiterlesen...